Hartz - Jahresrückblick 2012?

"Was tun die Behörden gegen Hartz-IV-Schnorrer?"

So lautet die Überschrift der Bildzeitung im Dezember 2012. Immer wieder werden einzelne Mißbrauchsfälle herausgepickt, um alle Hilfeempfänger schlecht zu machen (z.B. Mallorca-Karin, Florida-Rolf). Dieses Spiel scheint nicht zu verfangen, denn die Bildzeitung muss es ständig wiederholen.

 

Hartz IV = langzeitarbeitslos?(Spiegel-online)

Arbeitsmarktforscher Joachim Möller widerlegt dies, denn Hartz IV bekommen auch Azubis, frischgebackene Uni-Absolventen und eine ganze Menge Geringverdiener. Nur ein kleiner Teil der Empfänger ist schon lange ohne Anstellung.

Was sich 2012 ändert

Hartz IV: Alleinstehende erhalten ab 1. Januar einen Aufschlag um zehn Euro auf dann 374 Euro. Wer mit seinem Partner eine Wohnung teilt, bekommt neun Euro mehr, also 337 Euro. Für Kinder bis zum Alter von fünf Jahren gibt es ein Plus von vier Euro, also 219 Euro. Bei älteren Kindern bleiben die Regelsätze unverändert. Arbeitslose, die im Freiwilligendienst beschäftigt sind, können von dem verdienten Geld monatlich 175 Euro behalten, statt nur 60 Euro. Die Erhöhungen schlagen mit rund 570 Mio. Euro zu Buche.

Förderung: Am Zuschuss für arbeitslose Existenzgründer wird gespart. Die während der Wirtschaftskrise 2009 eingeführten Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld entfallen mit dem Jahreswechsel. Die Förderung von Arbeitslosen ist damit erneut gestrafft worden.

Jobcenter-Reform: Die Anzahl der Optionskommunen steigt von bislang 67 um 41 auf 108 Landkreise und kreisfreie Städte. Sie betreuen die Arbeitslosen in Eigenregie.

Mindestlohn: Für die Zeitarbeitsbranche ist ein Minimum von 7,01 Euro (Ost) und 7,89 Euro (West) geplant. Dachdecker bekommen bundesweit mindestens 11 Euro. Reinigungskräfte im Innendienst erhalten 8,82 Euro (West) bzw. 7,33 (Ost) als Mindestlohn.

Statistik: Es gibt etwa 6,1 Mio. Hartz-IV-Empfänger, davon knapp 1,7 Mio. Kinder unter 15 Jahren. Jeder vierte Arbeitslose rutscht gleich Hartz IV ohne zuvor Leistungen aus dem Arbeitslosengeld I zu beziehen.

Regelsätze: Die 55. Kammer des Sozialgerichts Berlin verkündet am 25. April, dass die Leistungen zu niedrig seien und gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verstoßen. Die Richter riefen zugleich das Bundesverfassungsgericht an.